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    2017 kommt ein neues Pflegegesetz: Acht Punkte für Familien

    07. November 2015 von Diana Heinrichs

    Für den ersten Januar 2017 hat die Große Koalition einige Änderungen am Pflegegesetz vorgesehen.
    1 – Wer pflegebedürftig ist, soll ab 2017 daran gemessen werden, wie selbstständig ein Mensch ist.
    2 – Statt drei Pflegestufen soll es fünf Pflegegrade geben.
    3 – Ob körperliche Beeinträchtigung oder Demenz: Die Pflegegrade sind gleichwertig, keine Herabstufung für geistige Erkrankungen mehr.

    4 – Die durch die Pflegeversicherung gewährten Leistungen beruhen dann allein auf dem festgestellten Pflegegrad. Innerhalb des jeweiligen Grads stehen mir also die gleichen Leistungen zu.
    5 – Wer bereits heute eine Pflegestufe hat, hat nichts zu befürchten: Die mehr als 2,7 Millionen Menschen mit einer Pflegestufe werden ohne erneute Begutachtung in das neue System überführt.
    6 – Auch weithin schaut der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder ein von der Pflegekasse beauftragter Gutachter zu Hause vorbei, um die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen.
    7 – Neu ist, dass dieser Gutachter nun auch Hilfsmittel wie Hausnotrufsysteme empfehlen darf. Mit dieser Empfehlung erstattet die Pflegekasse die Kosten.
    8 – Ausgenommen sind jedoch weiterhin verschreibungspflichtige Hilfen. Die laufen weiterhin über den Arzt. Mit der stärkeren Rolle des Gutachters möchte die Große Koalition die bürokratischen Hürden bei der Erstattungen verringern.
     
    Bildquelle: Shutterstock