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    Die Würde des Menschen ist unantastbar – Artikel I des Grundgesetzes

    18. Juli 2016 von Diana Heinrichs

    Artikel 1 Grundgesetz Pflege – Was bedeutet das für die zwei Seiten der Medaille in der Pflege? Einmal für die zu Pflegenden und zum anderen für die Pflegekräfte. Seit Jahren wissen wir, dass Deutschland Europas Schlusslicht bei der Pflegequalität ist. Das ist nicht weiter verwunderlich, wenn man bedenkt, dass zu wenig Pflegekräfte zu viele Patienten pflegen.

    Das gilt für den gesamten Pflegemarkt, also auch Krankenhäuser, während gleichzeitig Bevölkerung und Pflegekräfte altern. Selbst die Ausbildung zur Pflegekraft zeigt, dass Deutschland gewaltig von der Pflegeausbildung Europas abweicht.

    Dass Pflege in Deutschland als Handwerk verstanden wird, ist alleine daran zu erkennen, dass neun Jahre Schulbildung für eine Pflegekraft als ausreichend gelten, obwohl Pflegekräfte menschlich wie wissenschaftlich hohe Anforderungen erfüllen müssen.

    Zu diesem Ergebnis kommt die Professorin für Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft, Ursula Immenschuh, die selbst als Krankenpflegerin gearbeitet hat.

    Die Pflegeausbildung in Europa sieht folgendermaßen aus:

    • 20 Länder: an Universitäten, Fachhochschulen, Colleges
    • 5 Länder: an(Fach-) Hochschulen oder Sekundarstufe II
    • 2 Länder: ausschließlich Sekundarstufe II

    Deutschland und Luxemburg: Mindestvoraussetzung nach der EG-Richtlinie 2005/36 auf dem konsentierten Niveau von 1977

    So ist Deutschland neben unserem kleinen Nachbarn Luxemburg Schlusslicht bei der akademischen Pflegeerstausbildung. Auch die Entscheidung zur Einrichtung sogenannter Pflegekammern zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, wie beispielsweise in Großbritannien, Polen, Italien, Irland, Spanien, Norwegen, Ungarn und Schweden bereits eingeführt, ist in Deutschland bisher nicht umsetzbar.

    Dafür ist das Thema viel diskutiert und doch offensichtlich nicht ganz gewollt. Großen Widerspruch gibt es vor allem von der Gewerkschaft Verdi, die die Einrichtung eines Kammerwesens für die Pflege als „unnötigen Kropf“ bezeichnet hat. Der Empfehlung der EU, eine entsprechende Pflegekammer aufzubauen, wurde bisher nicht entsprochen.

    Selbst der renommierte Jura-Professor Heinrich Hanika sieht für den Aufbau einer Pflegekammer starke Argumente:

    Auf diese Weise können die beruflichen Interessen der Mitglieder angegangen und gleichzeitig der ordnungsgemäßen Berufsausübung der Kammermitglieder, nämlich der einzelnen Berufsgruppen, wie Kranken-, Kinder-, Alten- oder Intensivpflege, gewährleistet werden.