Wenn Betreuung zum Albtraum wird

19. März 2016 von Diana Heinrichs

Ohne prominente Fälle wäre das deutsche Betreuungsrecht kaum in der Wahrnehmung der Bevölkerung vorhanden. Vereinfacht kann man sagen, dass die im Volksmund bekannte gesetzliche Entmündigung nach einer Novellierung des Gesetzes heute unter dem Begriff „Betreuungsrecht“ von der Anhörung bis zur Zwangsbehandlung alles regelt.

Sollte man meinen.

2013 wurde in der Talkshow bei Maischberger mit prominenter Besetzung, wie die Tochter des ehemaligen Fußballmanagers Rudi Assauer und die Tochter des Millionärs Georg Luxi, über das Thema zum letzten Mal in der breiten Öffentlichkeit berichtet. Trotz Gesetz gibt es weiterhin spektakuläre Fälle über betreute Personen, die wegen der Betreuung Hab und Gut verloren haben, die betrogen wurden, Familienangehörige kein Mitspracherecht hatten, weil gerichtliche angeordnete Betreuer weitreichendere Vollmachten haben, als Familienmitglieder selbst oder eine Generalvollmacht existierte, die ausgenutzt wurde – wie auch Die Welt schreibt.

Rudi Assauer hat – wie seine Tochter immer wieder in der Presse berichtete – noch zu Zeiten seiner Geschäftsfähigkeit eine Vorsorgevollmacht, die zwei enge Vertraute berücksichtigte, unterzeichnet. Obwohl bereits erste Anzeichen seiner Alzheimer Erkrankung verhaltensauffällig waren, war es ihm zu diesem Zeitpunkt lieber, als eine Person, die einige Biere zu viel getrunken hat zu gelten, als stigmatisiert mit dem Krankheitsbild Alzheimer in Verbindung gebracht zu werden.

Mithin macht es also Sinn, noch zu Zeiten der Geschäftsfähigkeit unserer älteren Familienmitglieder eine Vorsorgevollmacht in einem Notariat mit allen Möglichkeiten der Vorsorgebetreuung, wie

  • Vermögensangelegenheiten
  • Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge
  • Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung

anzugehen und hier prophylaktisch tätig zu werden. Das die erste Möglichkeit, einen gerichtlich bestellten Betreuer (Betreuungsverfügung) zu vermeiden.

Unzählige Fälle werden vom Institut für Betreuungsrecht gelistet, eine Schilderung, wie aus einem Horrorkabinett. Undenkbar, dass das ist Deutschland möglich ist? Dann lesen Sie bitte selbst zum Betreuungsrecht.

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