Diagnose – Pflegebedürftig: Was heißt das? Was ist zu tun?

04. Februar 2016 von Diana Heinrichs

Was bedeutet pflegebedürftig? – Schlau machen ist überhaupt der erste Schritt, wenn man sich mit Pflege und/oder Einschränkung der Alltagskompetenz (EdA) auseinandersetzt. Im Sozialgesetzbuch XI ist die soziale Pflegeversicherung definiert.

Zum Begriff der Pflegebedürftigkeit ist per Gesetz im § 14 Satz 1 folgender Inhalt festgelegt:

„Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches (SGB XI, Anmerk.) sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen, oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.“

Was bedeutet pflegebedürftig? – per Definition

Weiterhin werden in den folgenden Absätzen dann die Hilfsmaßnahmen näher beschrieben, wie beispielsweise die Körperpflege: das Waschen.

Wir denken einmal kurz über die Sturzgefährdung, Schenkelhalsfrakturen und OP nach: Sechs Monate sind ein absolut vorstellbarer Zeitraum ist, wenn es nach der OP nach Hause gehen sollte, weil zu Hause die Pflege sichergestellt werden kann.

Durch die Pflegekassen werden Leistungen (nicht alle!) für häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege übernommen, nach den jeweils gesetzlich festgelegten Pflegestufen.

Welche Pflegesachleistungen erhalten die Pflegebedürftigen?

Der Pflegebedürftige erhält Pflegegeld, wenn Angehörige, Freunde oder Bekannte zu Hause die Pflege gewährleisten.
Als Pflegesachleistung wird der Einsatz von ambulanten Pflegediensten bezeichnet, wenn für Angehörige die Pflege nicht mehr zu schaffen ist.  Die Pflegesachleistung wird vom ambulanten Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.


Achtung: Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich!

Pflegegeld 2015Ohne Einschränkung des Alltags (EdA), monatlichMit Einschränkung des Alltags (EdA), monatlich
Pflegestufe 0123,00 €123,00 €
Pflegestufe I244,00 €316,00 €
Pflegestufe II458,00 €545,00 €
Pflegestufe III728,00 €728,00 €
Pflegesachleistung 2015Ohne Einschränkung des Alltags (EdA), monatlichMit Einschränkung des Alltags (EdA), monatlich
Pflegestufe 0231,00 €231,00 €
Pflegestufe I468,00 €689,00 €
Pflegestufe II1.144,00 €1.298,00 €
Pflegestufe III1.612,00 €in Härtefällen bis zu 1.995,00 €

Quelle: bkk 24

Immerhin gibt es nun durch die Neuregelung des Pflegegesetzes die Pflegestufe 0 mit Pflegegeld und Pflegesachleistung: Man muss es nur wissen!

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