Neue QPR 2026: Was ändert sich für Euch in der ambulanten Pflege — und was nicht
Ich werde oft gefragt, ob die neuen Qualitätsprüfungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes — kurz QPR — wirklich so viel anders sind als das, was schon gilt. Meine ehrliche Antwort als Ergotherapeutin:
Ja. Diesmal schon.
Nicht weil alles neu ist. Sondern weil das, was gute Pflege schon immer ausgemacht hat — individuelle Risikoerfassung, nachvollziehbare Maßnahmenplanung, überprüfbare Wirksamkeit — jetzt erstmals systematisch geprüft und öffentlich sichtbar gemacht wird. Ab dem 1. Juli 2026 ist das kein Nice-to-have mehr. Es ist Prüfmaßstab.
In diesem Beitrag erkläre ich Euch, was die neuen QPR konkret bedeuten — insbesondere für den Bereich, der mir als Ergotherapeutin am nächsten liegt: Mobilität und Sturzprävention.
Was bisher nicht funktioniert hat
Der MD Bund hat es selbst in der Begründung zur Neuregelung klar formuliert: Die bisherige Qualitätsdarstellung hat nicht das geleistet, was sie sollte. Qualitätsunterschiede zwischen ambulanten Pflegediensten waren für Verbraucher kaum erkennbar — die Einheitsnote sagte wenig aus.
Das ändert sich jetzt. Die neuen QPR bewerten Pflegequalität nicht mehr abstrakt, sondern personenbezogen, kriteriengestützt und auf einer Skala von A bis D. Und diese Bewertungen werden öffentlich.
Was heißt das für Euch im Alltag? Dass das, was Ihr sowieso tun solltet — und was viele von Euch täglich tun — jetzt auch nachweisbar sein muss.
Das Herzstück: Qualitätsaspekt 2.1 — Mobilität
Wenn ich einen Qualitätsaspekt aus den neuen QPR herausgreifen müsste, der für die ambulante Pflege und für meine Arbeit als Ergotherapeutin am relevantesten ist, dann ist es QA 2.1 — Unterstützung im Bereich der Mobilität.
Die Qualitätsaussage dahinter ist klar formuliert: Die versorgte Person soll eine bedarfsgerechte, den individuellen Vereinbarungen entsprechende Unterstützung im Bereich der Mobilität erhalten — und zielgerichtete Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität.
Der MD-Prüfer oder die Prüferin stellt dabei konkret fünf Leitfragen:
1. Wurden Beeinträchtigungen und Ressourcen im Bereich der Mobilität erfasst und unter Berücksichtigung eines früheren Mobilitätsstatus beurteilt?
Das klingt technisch, meint aber etwas sehr Menschliches: Habt Ihr dokumentiert, wie mobil Frau Müller heute ist — im Vergleich zu dem, wie mobil sie vor drei Monaten war? Ist der Mobilitätsstatus beschrieben, nicht nur angekreuzt?
2. Entspricht die Unterstützung bei der Mobilität dem individuellen Bedarf der versorgten Person?
Hier geht es um die Passung. Eine Pauschalleistung "Gehübungen" reicht nicht. Der MD prüft, ob die Maßnahmenplanung zum tatsächlichen Mobilitätsstatus der Person passt.
3. Werden zielgerichtete Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität durchgeführt?
Das Wort "zielgerichtet" ist entscheidend. Es muss erkennbar sein, warum eine bestimmte Maßnahme durchgeführt wird — und welches Ziel damit verfolgt wird. Laut QPR sind damit "explizit vereinbarte Maßnahmen im Sinne des Expertenstandards" gemeint.
4. Wurden Mobilitätsbeeinträchtigungen bei der Einschätzung von Risiken berücksichtigt?
Hier verbindet sich Mobilität direkt mit Sturzprävention. Wenn jemand eingeschränkt mobil ist, muss das Sturzrisiko erfasst worden sein. Dekubitusrisiko und fortschreitende Funktionsbeeinträchtigungen gehören genauso dazu.
5. Wird die versorgte Person bei der Nutzung von Hilfsmitteln angeleitet oder beraten?
Rollator vorhanden, aber niemand hat erklärt, wie man ihn richtig benutzt? Das ist für den MD ein dokumentierbares Defizit — abhängig davon, ob die Person damit umgehen kann.
Die Bewertungsskala — und was eine D-Bewertung bedeutet
Die neuen QPR bewerten nach einem vierstufigen System:
A — Keine Auffälligkeiten B — Auffälligkeiten ohne Risiko für die versorgte Person C — Defizit mit Risiko negativer Folgen D — Defizit mit eingetretenen negativen Folgen
Eine D-Bewertung bei Mobilität und Sturzprophylaxe liegt laut QPR dann vor, wenn beispielsweise ein vermeidbares Sturzereignis eingetreten ist, weil Risiken nicht erkannt oder keine Maßnahmen eingeleitet wurden. Oder wenn die vereinbarte Unterstützung bei der Fortbewegung nicht erfolgt ist, ohne fachliche Begründung.
Wichtig zu wissen: Auch eine B-Bewertung ist möglich, obwohl Ihr fachlich alles richtig gemacht habt — nämlich dann, wenn die Dokumentation unvollständig ist, die Maßnahmen selbst aber korrekt durchgeführt wurden. Das zeigt, wie sehr die QPR Dokumentation und Versorgungsqualität als untrennbar betrachtet.
Was der Expertenstandard Sturzprophylaxe damit zu tun hat
Die neuen QPR verweisen explizit auf die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) — insbesondere auf den Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege. Das ist kein Hinweis am Rande. Es ist die fachliche Prüfgrundlage.
Was heißt das praktisch? Der MD prüft nicht nur ob, sondern wie Ihr das Sturzrisiko erfasst. Bauchgefühl und Erfahrung zählen — aber sie müssen in eine strukturierte, nachvollziehbare Einschätzung münden. Die Frage, die sich jede Pflegekraft stellen sollte: Könnte ich meiner Einschätzung gegenüber einem MD-Prüfer stand halten — und sie anhand meiner Dokumentation belegen?
Was Euch in der Prüfung schützt — und was nicht
Aus meiner täglichen Arbeit mit Pflegeteams weiß ich, wo die größten Lücken entstehen. Hier drei Punkte, die Euch wirklich schützen:
Schützt Euch: Eine individuelle, datierte Mobilitätserfassung mit Vergleich zu einer Vorerfassung. Nicht "Mobilität eingeschränkt", sondern: womit, wie stark, seit wann, mit welchen Ressourcen.
Schützt Euch: Eine Maßnahmenplanung, die direkt aus der Risikoeinschätzung abgeleitet ist. Wenn das Sturzrisiko hoch ist, muss das in der Planung sichtbar werden.
Schützt Euch: Eine Verlaufsdokumentation — auch wenn sich nichts verändert. "Keine Veränderung" ist eine fachliche Aussage. Keine Dokumentation ist eine Lücke.
Schützt Euch nicht: Ausgefüllte Bögen ohne inhaltliche Substanz. Der MD prüft den Zusammenhang zwischen Einschätzung, Maßnahme und Wirkung — nicht das Vorhandensein von Formularen.
Wie ich als Ergotherapeutin die neuen QPR einordne
Ich mache das seit Jahren mit Pflegeteams: Ich schaue mir an, was jemand noch kann. Was ihm fehlt. Was das Risiko erhöht. Und was realistisch zu tun ist.
Die neuen QPR-Kriterien beschreiben im Grunde genau das — nur in der Sprache einer Prüfrichtlinie. Was mich daran freut: Sie stärken den Stellenwert einer fundierten Mobilitätserfassung in der ambulanten Pflege. Was mich nachdenklich macht: Viele Pflegeteams machen bereits gute Arbeit — können sie aber nicht ausreichend dokumentieren.
Genau dafür ist LINDERA entwickelt worden. Die KI-gestützte Ganganalyse per Smartphone liefert in unter drei Minuten ein objektives, reproduzierbares Risikoprofil — direkt abgestimmt auf den DNQP-Expertenstandard und die Anforderungen der neuen QPR. Nicht als Ersatz für Euer fachliches Urteil. Als Werkzeug, das es dokumentierbar macht.
Die fünf Fragen, die Ihr Euch jetzt stellen solltet
Bevor der erste Prüfer klingelt, lohnt es sich, ehrlich zu sein:
- Kann ich für jede versorgte Person mit Mobilitätseinschränkung einen dokumentierten Mobilitätsstatus — mit Vergleichswert — vorweisen?
- Geht aus der Maßnahmenplanung hervor, warum eine bestimmte Maßnahme durchgeführt wird?
- Ist das Sturzrisiko systematisch erfasst und in der Pflegeplanung berücksichtigt?
- Gibt es eine Verlaufsdokumentation, die Wirksamkeit oder Nicht-Wirksamkeit von Maßnahmen zeigt?
- Sind Hilfsmittel nicht nur vorhanden, sondern ist auch dokumentiert, dass die Person im Umgang damit angeleitet wurde?
Wenn Ihr alle fünf Fragen mit Ja beantworten könnt: gut aufgestellt. Wenn nicht — dann ist jetzt der richtige Moment, das zu ändern. Bis Juli 2026 ist noch Zeit.
Ambulant wird sichtbar
Die neuen QPR-Kriterien sind kein bürokratischer Aufwand. Sie beschreiben, was gute ambulante Pflege ausmacht — und machen sie erstmals für alle sichtbar. Als Ergotherapeutin sehe ich darin eine Chance: für mehr Anerkennung guter Arbeit, für bessere Versorgung, und für eine ambulante Pflege, die sich nicht länger hinter einer Einheitsnote verstecken muss.
