Stürze sind eines der größten Risiken in der ambulanten Versorgung älterer Menschen. Ab dem 65. Lebensjahr steigt das Sturzrisiko deutlich, und die Folgen reichen von Frakturen über Krankenhausaufenthalte bis zum dauerhaften Verlust der Selbstständigkeit. Genau hier setzt die neue QPR an.
Qualitätsaspekt 2.1 „Unterstützung im Bereich der Mobilität" verweist ausdrücklich auf zwei Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege:
Die zugehörige Leitfrage 4 fordert, dass Mobilitätsbeeinträchtigungen in die Risikobewertung einfließen – sowohl für die Sturzgefahr als auch für Folgerisiken wie Dekubitus. Ein Pflegedienst muss also nachweisen können, dass er das individuelle Sturzrisiko systematisch erfasst und daraus konkrete Maßnahmen ableitet.
Qualitätsaspekt 1.2 macht die Konsequenz messbar: Defizite werden in Stufen bewertet – bis hinauf zur höchsten Stufe, dem vermeidbaren Sturzereignis mit negativen Folgen für die versorgte Person. Ein dokumentierter, aber unbearbeiteter Sturzrisikobefund kann damit direkt in die kritischste Bewertungskategorie führen.
Für Pflegedienstleitungen, Geschäftsführungen und Qualitätsbeauftragte ergeben sich drei praktische Anforderungen aus der neuen QPR:
Erstens muss das Sturzrisiko jeder versorgten Person strukturiert erhoben werden – nicht als Bauchgefühl, sondern nachvollziehbar und wiederholbar. Zweitens müssen aus dieser Erhebung individuelle Maßnahmen folgen, die dokumentiert und im Verlauf überprüft werden. Drittens muss der Pflegedienst die Wirksamkeit dieser Maßnahmen belegen können – denn die Prüfung fragt nach dem Ergebnis, nicht nur nach dem guten Willen.
Der Engpass in der Praxis ist selten das Wollen, sondern die standardisierte, prüfsichere Erfassung. Eine subjektive Einschätzung im Pflegebericht hält der neuen Ergebnisorientierung kaum stand. Objektivierbare Mobilitäts- und Sturzrisikodaten dagegen schon.
Die LINDERA Mobilitätsanalyse erfasst das Sturzrisiko einer Person über eine Ganganalyse per Smartphone-Kamera. Aus einer kurzen Gehsequenz entstehen objektive Bewegungsparameter und ein nachvollziehbares Sturzrisikoprofil – inklusive konkreter Maßnahmenempfehlungen, die sich an den Expertenstandards Sturzprophylaxe und Mobilitätsförderung orientieren.
Für die QPR-Prüfung liefert das genau die drei Bausteine, die Qualitätsaspekt 2.1 und 1.2 verlangen: eine standardisierte Erfassung der Mobilitätsbeeinträchtigung, eine dokumentierte Risikobewertung und ableitbare Maßnahmen, deren Verlauf sich messen lässt. Statt einer freitextlichen Einschätzung entsteht ein reproduzierbarer Befund, der der Ergebnislogik der neuen Richtlinie standhält.
Wie ambulante Sturzprävention in der Fläche aussieht, zeigt die Ev. Stadtmission Karlsruhe Sozialstation gGmbH, ein diakonischer Anbieter ambulanter Pflege mit über 40 Jahren Erfahrung in und um Karlsruhe und LINDERA-Partner in der ambulanten Versorgung. Die Sozialstation setzt Sturzprävention nicht als Zusatz, sondern als festen Bestandteil ihrer Versorgung ein – mit gezieltem Training von Kraft, Gleichgewicht, Beweglichkeit und Koordination, angeleitet durch qualifizierte Sturzpräventionstrainerinnen und -trainer und angepasst an die individuelle Situation der versorgten Person.
Dieser Ansatz – Risiko früh erkennen, individuell gegensteuern, Mobilität erhalten – ist genau die Ergebnisorientierung, die die neue QPR ab dem 1. Juli 2026 einfordert. Mehr dazu bei der Ev. Stadtmission Karlsruhe: Sturzprävention in Karlsruhe.
Über LINDERA: LINDERA entwickelt eine smartphone-basierte Mobilitäts- und Sturzrisikoanalyse für ambulante Pflegedienste in Deutschland. Ziel ist eine objektive, prüfsichere Erfassung von Mobilität und Sturzrisiko – im Einklang mit den Expertenstandards und der neuen QPR ambulante Pflege.
Quellen: Medizinischer Dienst Bund – Richtlinien für Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht · Ev. Stadtmission Karlsruhe – Sturzprävention in Karlsruhe